Am Freitag den 13. März wurde am Landgericht Erfurt der Prozess über einen Antrag des Eigentümers auf einstweilige Verfügung zur Räumung des besetzten Teils des ehemaligen Topf & Söhne-Geländes geführt. Der normalen Rechtssprechung völlig entgegengesetzt, verlangte der Richter von den Antragsgegner_innen, diese sollten beweisen, dass sie nicht auf dem besetzten Gelände wohnen. Das Urteil wird am 27. März verkündet. Aufgrund der Aussagen des vorsitzenden Richters Schilling ist von einer Verurteilung zur Räumung auszugehen.
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