Trotz der Bestätigung des Preises und des Wertgutachtenverfahrens durch die Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamts haben die Stadträte von AfD, CDU, FDP und Hauptsache Halle zusammen gegen den Verkauf der Reilstr. 78 an die Nutzenden gestimmt.
Horst Schmidt von der Reil 78 dazu: „Wir können nicht nachvollziehen warum hier gegen die Faktenlage gestimmt wird. Was sind die Gründe? Es liegt der Verdacht nahe, dass es der CDU um Christoph Bernstiel hier längst nicht mehr um vernünftige Argumente geht, sondern um ideologische Parteipolitik.“
Deutlich wird das nochmal durch den von der CDU gestellten Antrag, den Verkaufsprozess bis zur Entscheidung im Stadtrat durch eine ihr gewogene Mehrheit, auszusetzen. Dieser Antrag wurde zu spät eingereicht und hält die 21-Tage-Frist der Geschäftsordnung nicht ein.
Besonders auffällig ist, dass Herr Raue von der AFD als Vorsitzender des Finanzauschuss deutlich gemacht hat, sich bei diesem Thema nicht an die Geschäftsordnung zu halten – sich also nicht an „Recht und Ordnung“ gebunden fühlt, wenn es gegen unliebsame Projekte geht. Sonst hätte der Tagesordnungspunkt der CDU nicht behandelt werden dürfen. Wer die demokratischen Spielregeln des Stadtparlaments nach eigenem Gutdünken anwendet und vorsätzlich verletzt, schadet nicht nur der Demokratie, sondern auch dem Ansehen der Stadt.
Horst Schmidt erklärt dazu: „Es überrascht uns nicht, dass ein AFD-Vorsitzender sich nicht an Regeln und Gesetze halten will, wenn es ihm ideologisch nicht in den Kram passt. Was uns aber doch überrascht, ist, dass die anderen Parteien, die sonst penibel darauf achten, das alles rechtskonform abläuft, unwidersprochen mitspielen. Dies ist nur ein Vorgeschmack darauf, was uns erwartet, wenn die AFD in hohe Ämter kommt.“
Die Stadtabgeordneten hätten die Möglichkeit das zum Thema einer aktuellen Stunde zu machen. Dr. Simon Schuster, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sagt dazu: „Nach meiner Auffassung kann der Umgang mit der Geschäftsordnung durch den Ausschussvorsitzenden im Finanzausschuss klar zum Thema einer aktuellen Stunden gemäß § 9 GO gemacht werden. Die Geschäftsordnung gibt die für einen demokratischen Meinungsbildungsprozess im Stadtrat zwingend notwendigen Spielregeln vor. Eine vorsätzliche Missachtung dieser Spielregeln und ein Umgang damit nach eigenem Gutdünken ist geeignet, diesen Prozess nachhaltig zu schädigen und damit der kommunalen Demokratie zu schaden. Es lädt zur Nachahmung ein. Somit handelt es sich um ein Thema von hinreichender kommunaler Relevanz.“